Jeder Patient kann mit jeglicher gesundheitlichen Fragestellung in unsere Praxis kommen. Bei akuten Beschwerden können sie ohne Termin, aber mit mehr Zeit zu den Öffnungszeiten in die Praxis kommen.
Ein Überweisungsschein oder das Zahlen der Praxisgebühr sind beim Erstkontakt für Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, notwendig.
Für privatärztliche Leistungen außerhalb der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ist die Freitagssprechstunde eingeräumt.
Planbare Vorstellungen werden nach vorheriger Absprache festgelegt.
Beim Erstkontakt wären aktuelle Laborbefunde und medizinische Untersuchungsergebnisse oder Röntgenaufnahmen hilfreich.
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